Hinweissignale |
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Parkdauer bei einem Signal ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone): An Werktagen gilt für Fahrzeuge zwischen 08.00 und 19.00 Uhr eine beschränkte Parkzeit. Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben. Parkdauer bei einem Signal mit der zusätzlichen Anzeige einer Beschränkung der Parkzeit: Fahrzeuge dürfen höchstens so lange parkiert werden wie auf der Zusatztafel vermerkt.
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