Fahrregeln |
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Besondere Fälle des Vortritts Ändert die Hauptstrasse die Richtung (Signal 509) und münden auch Nebenstrassen in die Verzweigung ein, so hat der Fahrzeugführer, der aus der Hauptstrasse in eine Nebenstrasse fährt, nur dem Gegenverkehr auf der Hauptstrasse den Vortritt zu lassen. Wo am gleichen Ort zwei oder mehr Strassen mit dem Signal "Stop" (301) oder "Kein Vortritt" (302) in eine Strasse mit Vortrittsrecht einmünden, gilt für die Benützer dieser einmündenden Strassen der Rechtsvortritt untereinander. Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren. Ist die Stelle unübersichtlich, so ist zu halten. Den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanität und Polizei die sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen, müssen alle Strassenbenützer den Vortritt lassen, auch bei Verkehrsregelung durch Lichtsignale. Wenn es zur sofortigen Freigabe der Fahrbahn unerlässlich ist, müssen die Fahrzeugführer mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir ausweichen.
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