Fahrregeln |
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14 Die Zeichengebung Der Fahrzeugführer hat alle Richtungsänderungen rechtzeitig anzukündigen. Nach der Richtungsänderung ist die Zeichengebung unverzüglich einzustellen. Zur Signalisierung der Richtungsänderung sind die Richtungsanzeiger (Blinker) oder deutliche Handzeichen zu verwenden. Namentlich gilt dies für: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Die Zeichengebung entbindet den Fahrzeugführer nicht von der gebotenen Vorsicht. Der Führer hat auf den Gegenverkehr und auf nachfolgende Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen. Deshalb vor dem Blinken: Blick in den Innen- und Aussenspiegel sowie Seitenblick.
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